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So war es

So war es !

Ja, so sind meine Erinnerungen.
April 1956 Beginn der Grundausbilderung in der ehemaligen Infantriekaserne in Glückstadt. Es war wie ein Sprung ins kalte Wasser. Gewöhnt an das angenehme Leben in der Familie, jetzt die harte Ausbildung zum Bundesgrenzschutz-Beamten. Es herrschte ein ganz anderer Ton und Ausgang oder Heimfahrt gab es überhaupt nicht. Widerspruch, bzw. fehlerhaftes Verhalten, konnten schon zum sofortigen Rausschmiss führen.
Erfüllte man das Schießen mit dem alten Karabiner 98 k nicht, hieß es Nachschwenken. Dann hatte man am Samstag Zeit, seine Schießfehler auszubügeln. Im Gelände von Nordoe, wurde eifrig geschliffen und der
Begriff "Jungfernteich", ist den alten Grenzern, schon ein Begriff geworden.
Irgendwann und ohne Vorwarnung, mit Sack und Pack auf die Lkw`s und ab ging es nach Lübeck in die Pionierkaserne. Dort provisorisch untergebracht, wurde uns mitgeteilt, dass man sich nun für die Übernahme in
die neue Bundeswehr, oder zum Verbleib im Bundesgrenzschutz, entscheiden muss. Dafür gab es ein Zeitfenster und wer am bewussten Tag bis 0-Uhr den Zettel nicht abgab, wurde automatich in die Bundewehr
überführt. Danach eine etwa chaotiche Zeit, denn die Kameraden vom BGS und der Bundeswehr, hatten miteinander schon Probleme. Hinzu kam, dass bei den neuen Soldaten, der Adler auf der Uniform entfernt wurde.
Nur einige Tage in Lübeck und weiter ging es nach Ratzeburg.
Dort wurde Die Grundaubildung fortgeetzt, bzw. ganz neu begonnen.

Bis August 1955 bewerben sich 150.000 Freiwillige bei der Bundeswehr. Einen wesentlichen Schub erhält die Aufstellung durch das Zweite Gesetz über den Bundesgrenzschutz (BGS, heute: Bundespolizei) vom Mai 1956. Der Verteidigungsminister erhält damit die Möglichkeit, aus Verbänden des paramilitärischen BGS Verbände der Bundeswehr aufzustellen. Die Grenzschützer bekommen einen Monat lang Zeit zu Überlegen.

Mehr als 9.500 BGS-Angehörige (rund 58 Prozent) werden am 1. Juli 1956 zu Soldaten. Die ehemaligen BGS-Angehörigen, darunter viele Kriegsgediente, bilden den Grundstock für drei Grenadierdivisionen und mehrere kleinere Verbände. Die Bundesmarine erhält wesentliche Verstärkung durch die komplette Übernahme des Seegrenzschutzes und maritime Kräfte, die bisher unter alliierter Kontrolle standen.

Bereits seit 1951 existierte der Bundesgrenzschutz (BGS). Unter dem Eindruck des sich zuspitzenden Ost-West-Konfliktes und der Aufstellung paramilitärischer Polizeieinheiten in der DDR, hatten die westlichen Alliierten erlaubt, in Westdeutschland eine dem Bund unterstehende Polizei aufzubauen. Sie sollte zunächst eine Stärke von 10.000 Mann haben, über leichtes militärisches Material verfügen und vor allem die innerdeutsche Zonengrenze sichern. Der Aufwuchs der neuen Polizeieinheit ging schnell. Das Bundesinnenministerium konnte sich die Bewerber praktisch aussuchen. So kamen etwa auf die ersten 452 Offizierstellen beim BGS rund 41.000 Bewerber. Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der Deutschen Demokratischen Republik erfolgte eine Verstärkung des Bundesgrenzschutzes auf 20.000 Mann.

Vor dem Hintergrund des Aufbaus der Bundeswehr kommt es innerhalb des BGS zu verbissen geführten Diskussionen darüber, welche Rolle der Bundespolizei nun zufallen soll. So standen im Wesentlichen drei Optionen im Raum. Zum einen die Überlegung, der BGS könne geschlossen in der Bundeswehr aufgehen; zweitens, dass er als „großer“ Grenzschutz auf 100.000 Mann aufwachsen solle oder aber drittens, dass er in seiner derzeitigen Form weiterbestehen solle. Für die Bundeswehrführung um Verteidigungsminister Theodor Blank war eindeutig, dass man das Personal des BGS für den Aufbau der Bundeswehr benötige. Jedoch gab es auch militärische Bedenkenträger. So wies Johann Adolf Graf von Kielmannsegg bereits 1951 darauf hin, dass es innerhalb des BGS wenig Verständnis für Fragen des Inneren Gefüges (später Innere Führung) gäbe. Zudem sei es grundsätzlich schwierig, reguläre Streitkräfte zur Grenzsicherung einzusetzen. So könnte jeder Grenzzwischenfall zu einem schnell eskalierenden kriegerischen Konflikt führen.

Letztendlich entscheidet die Bundesregierung im Zweiten Gesetz über den Bundesgrenzschutz, dass der BGS zum Aufbau der Bundeswehr herangezogen werden soll. Jedoch wird entgegen der vorherigen Entwürfe den betroffenen BGS-Beamten eine Wahlmöglichkeit eingeräumt. So kann jeder Angehörige des BGS bis zum 30. Juni 1956 einer Überführung zur Bundeswehr widersprechen. Rund 42 Prozent geben eine entsprechende Erklärung ab. Die übrigen 9.752 werden der Bundeswehr überantwortet. Sie werden mit dem nächst höheren Dienstgrad in die neuen Streitkräften eingestellt und erhalten bessere Aufstiegschancen.